Das Inkrafttreten des BFSG verpflichtet einige Unternehmen dazu, bestimmte digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen. Verstöße gegen das Gesetz können Abmahnungen oder Bußgelder zur Folge haben. Deswegen zeigen wir Ihnen erst einmal, wie Sie überprüfen können, ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist oder nicht.
Das Gesetz gilt vor allem für größere Unternehmen (mehr als 9 Mitarbeitende oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz), die digitale Dienste für Verbraucher:innen anbieten – z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen oder Banken. Auch Newsletter, die damit im Zusammenhang stehen, müssen barrierefrei gestaltet sein. Hier finden Sie einen Überblick, wie Sie Ihre Newsletter mit rapidmail barrierefrei gestalten können.
Ob Ihr Unternehmen vom BFSG betroffen ist, können Sie ganz einfach anhand Ihres Unternehmensstatus (Größe des Unternehmens, Art der Dienstleistung) einschätzen. Bei Unsicherheiten können Sie das Ganze hier einmal überprüfen: https://bfsg-gesetz.de/check/
Barrierefreiheit bei digitalen Angeboten stellt vor allem sicher, dass digitale Inhalte – z. B. Websites, Apps, Onlineshops oder Newsletter – von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können. Dabei spielen drei zentrale Bereiche eine Rolle:
Digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne Maus, Touchscreen oder feine Motorik bedient werden können.
💡 Beispiel rapidmail: Ihr Newsletter-Anmeldeformular sollte sich vollständig mit der Tastatur navigieren lassen – etwa über die Pfeiltasten und Tastenkombinationen.
Hier geht es darum, dass Inhalte mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern korrekt dargestellt und vorgelesen werden.
💡 Beispiel rapidmail: Sofern Sie für Ihren Newsletter ein eigenes HTML importieren, sollten Sie auf einen fehlerfreien Code achten, damit dieser von Screenreadern gelesen werden kann.
Texte, Bilder und Links sollten klar, verständlich und strukturiert aufgebaut sein, sodass sie auch ohne Vorwissen, Sprachkenntnisse oder Wahrnehmungsfähigkeit zugänglich sind.
💡 Beispiel rapidmail: Versehen Sie Ihre Bilder mit einem sogenannten Alt-Text (kurze Bildbeschreibung) und achten Sie darauf, keine ganzen Textabsätze auf Bildelementen abzubilden, damit diese von Screenreadern gelesen werden können.
In jedem Fall: Wir finden, das Versenden von barrierefreien Newslettern ist ein absoluter Gewinn – egal, ob Sie unmittelbar vom BFSG betroffen sind oder nicht. Indem Sie Ihr E-Mail-Marketing barrierefrei gestalten, gewähren Sie allen Ihren Kontakten den gleichen Zugang zu Ihren Inhalten und verbessern die Nutzererfahrung. Außerdem verbessern Sie die Reichweite und Lesbarkeit Ihrer Inhalte.
📖 Barrierefreiheits-Guide von rapidmail:
Ausführliche Informationen zum BFSG, Aktuelles zur Gesetzeslage und hilfreiche Tipps, die Ihnen zu barrierefreien E-Mails verhelfen, finden Sie in unserem Guide für barrierefreie Newsletter. Entdecken Sie dort außerdem Beispiele, Best Practices und vieles mehr.